Galaxy S8 - kein Schnellladen/Probleme mit dem Aufladen

@riggeli69schrieb:ich soll ein neues Ladekabel kaufen (gemäss anderen Usern nützt das ja auch nichts und ich bin nicht gewillt Geld auszugeben dafür)
Ein Ladekabel kosteet aber nicht die Welt, oder?
Im Vergleich zum Wert des Smartphones eher nichts.
Und Du musst schon das Eine oder Andere als Ursache ausschließen, denke ich.
@riggeli69schrieb: Ich kann das Gerät auch zur Ueberprügng an einen Händler abgeben (was mache ich dann ohne Mobile ??)
Wieso an einen Händler?
So alt ist das GErät doch sicher noch nicht. Ist schließlich 2017 erst auf den Makrt gekommen.
Das ist einerseits nach Samsung-Garantie drauf, dei Du vermutlich verlierst, wenn Du zu irgendeinem Händler gehst, wenn Du nicht gerade Samsung-Händler meinst.
Woher hast Du das S8+ denn genau?
Von Deinem Mobilfunkanbieter?
Da müsstest Du Dich zunächst an den wenden wegen Gewährleistungsansprüchen.
Telekom ist da zum Beispiel sehr kulant, wenn man MagentaEINS-Kunde ist.
Umtausch direkt zu Hause innerhalb 48 Stunden, so dass Du überhaupt nicht auf ein S8+ verzichten müsstest.
 
K
Kim
Hey,


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\@BigWoelfi
Wegen dem Ladekabel gehts mir ums Prinzip, nicht ums Geld... und das mit dem Händler hat mir die Dame beim Samsung chat vorgeschlagen.. ich abs bei interdiscount (schweiz) gekauft.. und ich werde dort vorsprechen... aber ich bin sicher, dass die sagen, dass sie das Gerät einschicken müssen.
 
Ich hatte das selbe Problem bei mir hat es geholfen mal denn ganzen Staub mit einem Zahnstocher rauszuholen
 
Das scheint ein Produktionsfehler zu sein, der wohl recht häufig auftritt.
Ich habe dasselbe Problem. Es fiel mir erst deutlich auf, als Sidesync alle paar Sekunden die Verbindung verlor. Ich bemerkte, dass ich das Kabel nur Millimeter bewegen muss, damit die Verbindung abbricht. Außerdem hatte ich ständig das "langsame Laden" Problem, und das mit mehreren Kabeln. W-Support hat das Smartphone angeblich repariert, aber das Problem tritt nach wie vor auf.
Ich finde es recht traurig, dass dieses Qualitätsproblem immer noch als Einzelfall eingestuft wird.
 
\@VincentVegas
Danke für den Input... jaaa es ist eine Schweinerei.. ich ärgere mich jedesmal wenn die Meldung erscheint... ich habe ein Trick, aber der funktioniert nicht immer und ist ja peinlich wenn man bei einem teuren Gerät mit Tricks arbeiten muss.
Man muss anscheinend den Sperrbildschirm aktivieren... dann lädt er im Schnelllademodus auf... probier das mal, vielleicht funktionierts bei Dir auch.... danke und gruss therese meyer
 
Hallo L: @riggeli69,
das ist kein Trick sondern das normale Verhalten deines Smarphones. Die Schnelllade-Funktion ist nur aktiv, wenn das Display ausgeschaltet ist und der Ladestand weniger als 50 % beträgt.
 
@DavidBschrieb: das ist kein Trick sondern das normale Verhalten deines Smarphones. Die Schnelllade-Funktion ist nur aktiv, wenn das Display ausgeschaltet ist und der Ladestand weniger als 50 % beträgt.
Das glaube ich aber so nicht.
Mein S8+ zeigt am Kabel angeschlossen, wenn ich auf Power drücke, das, was Du auf dem Screenshot siehst.
Das ist eindeutig Schnellladen und bei Akkustand von 71% und der Bildschirm ist wohl auch an, Sperrbildschirm eben.
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@BigWoelfischrieb:
Das glaube ich aber so nicht.
Mein S8+ zeigt am Kabel angeschlossen, wenn ich auf Power drücke, das, was Du auf dem Screenshot siehst.
Das ist eindeutig Schnellladen und bei Akkustand von 71% und der Bildschirm ist wohl auch an, Sperrbildschirm eben.
Ich weiß auch nicht, woher diese Mutmaßungen von wegen "Display muss aus sein" kommen. Es kann allenfalls sein, dass es über einem bestimmten Ladezustand - z.B. 75% - nicht mehr schnell lädt.
 
ich hatte gerade das selbe Problem mit einem 14 Tage alten S8 und dem Original Ladekabel. Konnte es selbst lösen. Schnellladefunktion wie von "Urlaub" beschrieben bei abgezogenen Kabel ausgeschaltet, Kabel angesteckt, Warnmeldung bekommen, abgesteckt, wieder eingeschaltet, Kabel angesteckt und jetzt funktioniert es wieder.
Ich kann nicht verstehen, warum man immer gleich den Rat eines Werkreset bekommt. Eine Handyübersiedlung braucht bei mir trotz Sicherung bei 197 Apps (bin halt ein App Junkie ;) immer 2 Tage bis alles wieder rund läuft und ich überall wieder angemeldet und alles eingestellt ist. Da suche ich lieber zuvor eine andere Lösung. Hoffe ich konnte dem nächsten Suchenden etwas helfen und ersparen.
 
ich hatte gerade das selbe Problem mit einem 14 Tage alten S8 und dem Original Ladekabel. Konnte es selbst lösen. Schnellladefunktion bei abgezogenen Kabel ausgeschaltet, Kabel angesteckt, Warnmeldung bekommen, abgesteckt, wieder eingeschaltet, Kabel angesteckt und jetzt funktioniert es wieder.
Ich kann nicht verstehen, warum man immer gleich den Rat eines Werkreset bekommt. Eine Handyübersiedlung braucht bei mir trotz Sicherung bei 197 Apps (bin halt ein App Junkie ;) immer 2 Tage bis alles wieder rund läuft und ich überall wieder angemeldet und alles eingestellt ist. Da suche ich lieber zuvor eine andere Lösung. Hoffe ich konnte dem nächsten Suchenden etwas helfen und ersparen.
btw: alles während ich in den Akkueinstellungen drinnen war und nie den Sperrbildschirm eingeschaltet hatte.
 
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Ladung > 50% und Display an. Kabel abgezogen und wieder angesteckt. Und nu?
 
\@JudithH
Jedes Gerät lädt schneller, wenn das Display aus ist. Das ist wieder so ein typischer Wischiwaschisatz.
 
Ich habe es jetzt mit vier Ladekabeln an drei Ladegeräten ausprobiert, und an allen bekam ich die Meldung mit dem langsamen Laden und einer mehrstündigen Restdauer. Bei einigen Kabeln scheint es sogar zu helfen, das Kabel andersherum einzustecken, was ja eigentlich widersinnig ist.
Auch nach Aus- und wieder Einschalten der Schnelladefunktion trat die Meldung kurze Zeit später wieder auf.
Ich kann auch eindeutig ein Abreißen der Ladung durch Bewegen des Kabelsteckers am Smartphone provozieren, und dabei handelt es sich um Millimeter.
Ich habe zum Vergleich mein S6 jetzt seit einer Woche mit Kabel am Notebook und es gab nicht einen einzigen Aussetzer oder Probleme mit dem Laden.
Wieso wird der Fehler nicht an Samsung weitergeleitet und dort analysiert?
Viele Grüße
Thomas
 
Hallo Thomas,
uns ist kein systematischer Fehler im Zusammenhang mit dem Samsung Galaxy S8 bekannt. Um deinen Fehler genauer analysieren zu können, solltest du daher direkten Kontakt mit unserem Support aufnehmen. Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 21:00 Uhr sowie am Samstag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 06196 77 555 66.
Falls du aus Österreich kommst, nimm bitte Kontakt mit unserem Samsung Service auf. In der Schweiz hilft dir gerne der Kundensupport weiter.
Vorher kannst du aber auch noch einmal Folgendes ausprobieren:
Öffne "Einstellungen > Apps", tippe dann auf die drei Punkte rechts oben und auf "Systemanwendungen anzeigen > USBSettings > Speicher > Daten löschen".
 
Muss leider meine Lösung wieder revitieren. Mit gleichem Kabel (Original welches beim Gerät dabei war) gestern auch mit meinem Lösungsvorschlag nicht zu einer Schnelllademöglichkeit gekommen. Hab es dann über Nacht langsam laden lassen. Dafür gestern auf meinem Schreibtisch auf die Induktive Ladestation gestellt. Wurde nur langsam geladen. Heute morgen ohne etwas zu verändern wieder draufgestellt, plötzlich ladet er wieder schnell. Also irgendwie nicht nachvollziehbar, wann das Gerät wie ladet.
 
Ich muss mein Gerät jetzt das zweite Mal einschicken. Die wirklich sehr freundliche Dame sagte, ich wisse das ja sicher, dass ein Verkäufer dreimal einen Reparaturversuch unternehmen darf, bevor er das Geld zurückzahlt.
Das wird von fast allen Verkäufern und Servicemitarbeitern behauptet, stimmt aber nicht.
Spoiler (Zum Lesen markieren)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 439 Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.Kurz gesagt, ich als Käufer entscheide, ob ich ein neues Gerät erhalten möchte oder eine Reparatur bevorzuge. Nur wenn es den Verkäufer quasi in den Ruin treiben würde (z.B. bei Spezialanfertigungen von Maschinen, Häusern usw.), kann er auf den Versuch EINER Nachbesserung bestehen. Schlägt die fehl, war es das.
Da es sich bei einem millionenfach verkauften Produkt wie einem Smartphone eher um ein Standardprodukt handeln dürfte, muss der Käufer also auf seinen Wunsch ein Ersatzgerät erhalten. Der Verkäufer kann ihm dann aber wohl auch den regulären Kaufpreis erstatten.
Ich bin gespannt, wie es nach weiteren 10 Tagen Warten aussieht. Danach mache ich das nicht nochmal mit.
Viele Grüße
Thomas
 
Es ist einfach zum Kotzen... ich ärgere mich so, dass ich nun eben doch auf ein iphone umsteigen werde..obwohl ich gerade das nicht wollte... aber wenn ich mit originalkabel.. und neuem mobile dauernd "langsames Aufladen... verwenden sie die Originakabel.... bla bla bla... bekomme... kotzt mich das einfach nur an... und dann gehts stunden bis etwas akku geladen ist... sorry das ist einfach ein nogo und beschämend für samsung....
 
Bitte melde dich bei unserem Support.
@DavidB schrieb: Um deinen Fehler genauer analysieren zu können, solltest du daher direkten Kontakt mit unserem Support aufnehmen. Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 21:00 Uhr sowie am Samstag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 06196 77 555 66. Falls du aus Österreich kommst, nimm bitte Kontakt mit unserem Samsung Service auf. In der Schweiz hilft dir gerne der Kundensupport weiter.
 
Ich wieder ...
Ich habe jetzt mit einem Nachbau USB-micro Kabel (hatte ich zu Hause herumliegen k.A. welches Fabrikat, ist etwas dicker) und dem Adapter auf USB C (welcher beim Telefon dabei war) wieder die Schnellladefunktion.
Sollte jemand noch Adapter benötigen .. AUKEY USB C Adapter bei Amazon funktionieren einwandfrei.
Heute ein Hama USB-C Kabel geliefert bekommen und auch mit dem geht die Schnellladefunktion.
Es liegt rein nur am Samsung Kabel .. die Original Fast Charging Stecker funktionieren alle.
Wie lange hat man Garantie auf ein Originalkabel?
Möchte auch noch anmerken, dass die Originalkabel innerhalb kürzester Zeit hinter dem Stecker brüchig werden und die Drähte herausschauen. An der Qualität der Ummantelung sollte noch etwas gearbeitet werden!
 

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