Arabiches smartphone bekommen

W
W.
User
Habe ein A34 5G bei dem Türken meines vertrauens gekauft als neu und habe und über die Serien Nummer fest gestellt das ich nicht der erste Besitzer bin und mein Phone gar nicht für den europäischen Markt sondern für den arabischen Markt ist funktioniert aber einwandfrei würde aber gerne mehr über Vorgeschichte und vorbesitzer des Handys heraus bekommen

 

 
K
Kim
Hey,

Das sollte dir weiterhelfen:
Ich würde es zurück geben. Erstens ist es nicht neu und dann wirst du massive Probleme bei Software Updates und Sicherheitspatches bekommen.
Google Wallet wird auch nicht funktionieren.
 
Bin ich der einzige, der aus diesem Beitrag einen Widerspruch erkennt? *m:1f914.png*
 
Das mit dem zurückverfolgen ist so eine Sache.... Das ist nur möglich, wenn man Anhaltspunkte hat, die man nachverfolgen kann.

Ich würde ebenfalls raten, dein Gerät zu reklamieren beim Verkäufer, da er dir im Prinzip ein Briefbeschwerer verkauft hat.

Daher kaufe ich mir nur gebrauchte Geräte, die ich mir vorher angesehen habe (vor Ort) und mir einen einwandfreien Eindruck bezüglich der Software (in DE kompatibel) und der Hardware (ausgenommen leichte Gebrauchsspuren).

Generell würde ich mir lieber erst das Gerät anschauen gehen, dann eventuell etwas Zeit zum überlegen (und eventuell zum recherchieren) verstreichen lassen, ehe ich dem Gebot zustimme.

Auch sollte man sich vom Verkäufer nicht gängeln lassen (zum Kauf gedrängt werden)

Und wenn doch alle Stricke reißen: als gewerblicher Verkäufer hat man in der EU immer 1 Jahr Garantie und Gewährleistung auf seine Waren zu geben. Außerdem sind Mängel, die bewusst (oder unbewusst) in der Anzeige (z.B. bei eBay Kleinanzeigen) oder im Ladengeschäft unterschlagen worden sind, durch den Verkäufer zu haften (anders als bei privaten Verkäufen, wo man jegliche Haftung auf die Ware an den Käufer abtritt, wenn in der Anzeige die Garantie und Gewährleistungsansprüche des Käufers ausdrücklich EU-konform ausschließt)

Ich hoffe das war nicht allzu ausführlich und wünsche dir einen schönen Dienstag!

LG dein Teminite *m:1f60a.png*
 
Ja, aber man kann wirklich über die Seriennummer herausfinden, wann das Gerät zum 1. Mal registriert bzw. eingerichtet wurde, da ab dem Tag die Garantie beginnt *m:1f60a.png* (und im System hinterlegt ist)
 
Es funktioniert einwandfrei und ich wollte es zurück geben worauf er meinte ich hätte es bei ihm gekauft und nicht bei Samsung und wenn etwas damit nicht stimmt soll ich zu ihm kommen ich muss dazu sagen das ich 270 e für die 128gb version bezahlt habe ansrmtatt 380
 
Mich würde nur die vor geschichte des Gerätes interessieren aber Samsung sag wegen daten Schutz keine informstionrn
 
Jemand eine Idee wie ich ab die Vorgeschichte komme fas einzige was uch bemerkt habe im recovrry Modus bei den test zeig es immer wie der an ui lauschte kein Befehl der fehler wird zwar gelöscht taucht aber immer einer auf auch nach den ui6 update
 
Geht das bei einem ausländischen Smartphone denn bei uns überhaupt?
 
Und Du meinst jetzt hier im Userforum jemanden zu finden der Dir einen illegalen Weg öffentlich beschreibt?*m:1f914.png* Wenn jemand das tatsächlich macht wird der wahrscheinlich sofort gesperrt.
 
Ich denke eigentlich schon... Zumindest wenn es mit dem Samsung Konto verbunden ist.

Allerdings wäre es wahrscheinlich auch über die IMEI herausfindbar...
true?v=v2.jpg
 
Du gehst zum Händler, gibst das Handy zurück und er erstattet dir dein Geld. Wenn nicht, dann sagst du ihm, er hat dir ein Handy verkauft, welches gar nicht für Deutschland ist. Und wenn das nicht funktioniert, musst du eventuell zur Polizei gehen oder juristisch gegen den Verkäufer vorgehen (auch wenn letztere Dinge eigentlich eher letztes Mittel wären....)
 
Wieso?

Der Verfasser hat nicht nach illegalen Wegen gefragt. Es gibt auch legale Wege:

Ein Vorbesitzer ist der Händler, bei dem er es erworben hat. Dieser weiß auch, wer davor Vorbesitzer war. In welchem Umfang dieser welche Daten zum Vorvorbesitzer weitergeben darf, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Z.B. von wann bis wann der Vorvorbesitzer das Gerät hatte, dürfte i.d.R. kein Verstoß gegen Datenschutz sein, ebenso wenig von wann bis wann der Händler der Besitzer war. Ein Anspruch auf solche Informationen besteht nicht. Aber fragen und antworten sind erlaubt und legal.

Ergänzend kann er hier im Forum und im Forum für die arabische Welt nachfragen, ob der Vorvorbesitzer das Handy wieder erkennt und sich beim Verfasser meldet. Auch das ist legal. Aber ich schätze die Erfolgsaussichten für diesen zweiten Ansatz als relativ gering ein.

Andererseits lässt die Antwort des Verfassers vermuten, dass er Samsung falsch gefragt hat. Denn wenn er mehr an der Vorgeschichte des Gerätes als an den früheren Besitzverhältnissen interessiert ist, dann kann sich Samsung nicht unbedingt auf den Datenschutz berufen. Z.B. dürfte die Frage nach Tag der Inbetriebnahme und Staat der Inbetriebnahme kein Verstoß gegen Datenschutz sein, während die Frage nach dem Ort und dem Zeitpunkt sehr wohl dagegen verstoßen können. Analog verstößt die Frage und Antwort, ob und wann bereits die Garantie für das Gerät bereits in Anspruch genommen wurde, nicht gegen Datenschutz, solange die Antwort hinreichend anonymisiert bleibt.
 
Und was hast Du ihm, dem Händler Deines Vertrauens, geantwortet, was mit dem Gerät nicht stimmt?

Wenn das Datum der ersten Inbetriebnahme vor Deinem Kauf liegt, dann stimmt die Zusicherung Deines Händlers nicht, dass es sich um ein Neugerät handelt. Wenn ein Neugerät länger original verpackt im Lager liegt, und vielleicht auch mehrfach die Lager gewechselt hat, dann geht es im original verpackten Zustand auch nicht selbständig in Betrieb. Ein Vorführgerät ist nicht neu. Es kann neuwertig sein und es ist nicht mehr original verpackt. Wenn er also Dir versichert hat, dass es sich um ein Neugerät handelt, original verpackt, dann kannst Du Dein Vertrauen in diesen Händler bekräftigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Wenn Du aber keine schriftliche Zusicherung über Neugerät hast und auch keinen Zeugen für die Übergabe des angeblich original verpackten Gerätes beim Kauf, dann kann es mit der Beweislage etwas schwieriger werden.
 
Ich möchte nicht unken, aber " Türke meines Vertrauens " ist in meinen Augen schon ein klitzekleiner Widerspruch *m:1f609.png*
 
Der Widerspruch war "........meines Vertrauens...." *m:1f602.png**m:1f602.png*
 
Da hätte ich lieber 380 € für ein vernünftiges Smartphone ausgegeben und bei einem vernünftigen Händler gekauft als 270 € für einen Elektrohaufen zum Fenster rauszuwerfen.
 
Über die Geschichte des Gerätes kann ich Dir nichts sagen, aber über die Zukunft. MÜLLEIMER *m:1f602.png**m:1f602.png*
 
Nicht jeder Türke ist ein Schlitzohr. Das hängt auch vom Bildungsstand und den Umgangsformen aller Beteiligter ab.

Z.T. handelt es sich bei manchen türkischstämmigen Geschäftsleuten auch um Unkenntnis. Dann kann ich über die Rechtslage aufklären. Während manche sich belehren lassen, zeigen sich andere resistent. Bei solcher Resistenz schalte ich dann die Behörden ein und überlasse diesen die Überzeugungsarbeit. Ein eingebürgerter Bekannter von mir türkischer bzw. kurdischer Abstammung hat sich von mir wiederholt belehren lassen. Ich bekomme von ihm auch wiederholt Tipps und kleine Aufmerksamkeiten. Ein anderer Händler türkischer Abstammung ließ sich nicht belehren. Zudem weigerte er sich, seine Personalien heraus zu geben. Daraufhin stellte ich Strafanzeige, und verlangte von der Polizei Unterstützung zur Beschaffung der Daten zur Geltendmachung meines Schadens bei seiner Haftpflichtversicherung. Die Polizei hat geliefert. Und vergangenen Monat informierte mich die Staatsanwaltschaft, dass ein Strafbefehl gegen diesen ermittelten Händler rechtskräftig geworden ist. Von daher sehe ich hier keinen Widerspruch in dieser Ausdrucksweise.
 

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