14 Tage nach Reparaturauftrag passiert - nichts!!!

B
B.
User
Ist es eigentlich normal dass man nachdem man bei Samsung den defekten 85 Zoll angegeben hat, auch nach 14 Tagen immer noch mit einem kaputten Gerät da sitzt?
weder eine Nachricht per Mail noch sonst was!!
das ist doch kein Kundenservice!

 
K
Kim
Hey,

Das sollte dir weiterhelfen:
Vermutlich liegt es daran, dass das TV-Gerät bei Samsung direkt gekauft wurde und von denen ein Transportunternehmen mit der Abholung beauftragt werden muss. Ich würde deswegen erneut Kontakt mit Samsung aufnehmen.
 
Moin,

ich gebe das mal weiter an die Moderatoren. Das könnte helfen.

Grüße
PoPeYe
 
Hallo L: @Bgroeger,
hast du deine Reparatur direkt über uns angefragt oder läuft es über einen Händler? Hast du schon eine Reparaturreferenznummer erhalten? Wenn ja, kannst du sie mir gerne mal per PN schicken. Dann schaue ich, ob ich herausfinden kann, wo es hakt.
 
ich habe die Reparatur direkt bei Samsung mit Seriennummer und allem angefragt, aber überhaupt nichts erhalten, außer 2 Tage später einen Anruf (keine Ahnung von wem) man melde sich wegen einem Termin, das war aber schon vorletzte Woche.
 
wurde nicht direkt bei Samsung gekauft, bei einem 85 Zoll wird anscheinend vor Ort repariert, kann ich ja schlecht irgendwo hinbringen, mit meinem Smart???
 
L: @Bgroeger Bei einer Reparatur/Reklamation innerhalb der 2 jährigen gesetzl.Garantie/Gewährleistung würde ich IMMER den Weg über den Händler gehen, denn der ist dein Vertragspartner, nicht der Hersteller.
Eine Reklamation über den Hersteller ist für den Kunden nicht immer der beste Weg und man beschneidet prinzipiell auch teilweise seine Rechte als Verbraucher.
Siehe hierzu auch folgende Links:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzliche-gewaehrleistungsrechte-ihre-rechte-als-verbraucher-196...
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistun...
 
Den Fernseher hab ich in der Metro gekauft, dort angerufen und erfahren dass die Garantie über den Hersteller abgewickelt wird. Und genau das habe ich unter Angabe von Seriennummer, Kaufdatum/Rechnung etc. getan.
 
L: @Bgroeger Dein Händler macht sich das ganz leicht und verweist bei Problemen/Reklamationen auf den Hersteller/Hotline.
Das braucht man als Kunde aber nicht akzeptieren, denn der Händler MUSS das ganze für den Kunden abwickeln !
Siehe die beiden Links, die ich eben gepostet habe !
Du als Kunde hast ein RECHT auf ein funktionierendes Gerät (Zumindest innerhalb der gesetzl. Garantie/Gewährleistung) und der Händler ist verpflichtet dir das auch schnellstmöglich zu gewährleisten !
 
Die Garantie ist freiwillig. Hier würde ich auf die gesetzliche Gewährleistung bestehen. Daher muss sich eigentlich die Metro um die Angelegenheit kümmern.
 
Wie hier schon geschrieben wurde, ist der Händler in der Gewährleistungspflicht, L: @Bgroeger. Wende dich am besten noch mal an ihn.
Wenn du dort gar nicht mehr weiterkommst, schreib uns nochmal. Mit deiner Samsung Kundennummer können wir im Notfall auch an unsere Ansprechpartner*innen herantreten.
 
Wenn der TV bei der Metro (Großhandel?) gekauft wurde, dann ist das in der Regel ein B2B-Geschäft. Dafür gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Daher ist der Weg über die Hersteller-Garantie hier der richtige Weg.
 
Der Händler verweist mit der Gewährleistung an der Hersteller! Da es ein B2B Geschäft war glaube ich dass er daher Recht hat!
 
L: @Bgroeger Tja ... das ist wohl dann leider rechtlich mit der Gewährleistung etwas anderes beim Kauf via B2B Geschäft.
Du musst dich nun mit Samsung (Support) rumschlagen bzw. hoffen, dass das ganz nun relativ zügig abgewickelt wird, und du nicht noch Wochen auf die Rep. warten musst.
 
Wenn der TV bei der Metro (Großhandel?) gekauft wurde, dann ist das in der Regel ein B2B-Geschäft. Dafür gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Daher ist der Weg über die Hersteller-Garantie hier der richtige Weg.
so, und wie gehts jetzt weiter??
 
L: @KiraF
Die Frage ob die Metro als Verkäufer in der Gewährleistungspflicht ist, ist zumindest nicht eindeutig mit "Ja" zu beantworten.
Es gibt zumindest eine Entscheidung des BGH, die dieser Annahme entgegenstehen könnte.
(BGH, VIII ZR 91/04
 
L: @Bgroeger Hast du eine Reparaturreferenznummer oder eine Kundennummer, damit wir für dich mal nachhaken können?
 

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