Samsung/Amazon 36 Monate Herstellergarantie

P
P.
User
Hallo Amazon verkauft zum Teil Samsung Geräte mit 36 Monaten Hersteller Garantie.
Amazon sagt es läuft über Samsung.
Samsung sagt sie geben nur 24 Monate und es läuft über Amazon.
Wer hat Recht?
Wo kann ich den Schaden regulieren?
Wer kennt sich damit aus?
Vielen Dank.

 
K
Kim
Hey,

Wenn du nach bewährten Lösungen und Anleitungen suchst, sind diese Artikel empfehlenswert:
Meiner Meinung nach laufen die 24 Monate gem.
Deren AGB über Samsung, die zusätzlichen 12 Monate sind dann wohl ein Angebot von Amazon und für diese Regulierung muss dann Amazon einspringen.
Ausser es gibt einen Kooperationsvertrag von dem die Dir geantwortet haben nichts wissen.
Da hilft wohl nur eine schriftliche Anfrage.
 
Wer macht die Monate 25-36 und wo reiche ich es ein?
Die Chat Mitarbeiter bei Amazon wissen nichts.
Antworten auf Email gibt es auch nicht.
Teilweise wird sogar abgesprochen das dort 36 Monate Herstellergarantie angeben sind.
Das steht aber in der Produktbeschreibung und auch auf der Rechnung.
 
Meiner Meinung nach Amazon, das ist Dein Händler und damit Dein erster Ansprechpartner.
Wie die das intern verteilen kann nur Amazon auflösen.
Am besten Du wendest Dich an die Verbraucherzentrale, die kennen sich mit so etwas aus.
 
Wie genau das abläuft weiß ich nicht.
Es ist aber wichtig dass du die Rechnung gut aufbewahrst.
Nur dadurch kann nachgewiesen werden das du 36 Monate Garantie hast.
 
Ich kaufe meine Smartphones von Samsung ausschließlich bei Amazon.
Die 36 Monate Herstellergarantie, egal ob Samsung oder Amazon, haben mich noch nie interessiert, weil sie eine freiwillige Leistung ist.
Erst bei Inanspruchnahme bekommt man nach Prüfung des Sachverhalts mitgeteilt, was passiert.
Da ich bei Amazon gekauft habe, sind die mein Ansprechpartner und ich wickle Probleme immer über die gesetzliche Gewährleistung ab.
 
Deine gesetzliche Gewährleistung gilt aber ab Monat 25 nicht mehr.
;).
 
Ihr werft Gewährleistung und Garantie in einen Topf, das geht nicht.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie ist etwas dessen Umfang der Hersteller bestimmt.
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen.
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder Händlers, die über die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinausgeht.
 
Ob dann die freiwillige Garantie weiterhilft, kann niemand verbindlich sagen und Amazon, wo ich seit 2005 Kunde bin, hat nichts zu verschenken.
Allerdings hatte ich bis heute noch nie den Fall mich privat mit Gewährleistung oder Garantie auseinander setzen zu müssen.
 
Die Rechnung muss aber auch ausdrucken.
Selbst beim Kauf meines S22 Ultra bekam ich das Smartphone ohne Rechnung von Amazon.
Diese kann ich mir bei Bedarf ausdrucken.
 
Les dir den Beitrag von JöPi durch.
Dort wird alles erklärt.
Ansonsten musst du dich an einen Anwalt für Wirtschaftsrecht wenden.
 
Es wäre sicher interessant, das ganze mal gerichtlich klären zu lassen.
Ich sehe Amazon als Vertragspartner in der Verantwortung.
Wie Amazon das intern mit Samsung abgesprochen hat oder auch nicht, kann mir als Käufer eigentlich egal sein.
 
Ja den Status kann man anhand der Seriennummer überprüfen.
Bei mir nur 24 Monate.
Samsung sagt auch es gäbe ihrerseits niemals nicht eine Möglichkeit diese Garantie zu erweitern.
Obwohl das ja zum Beispiel beim S21 ganz anders dargestellt ist.
 
Das behaupten beide.
Leider ist die Taktik, die Verantwortung von sich zu weisen, mittlerweile zur schlechten Angewohnheit geworden.
Allerdings bietet Amazon die Geräte mit 36 Monaten Garantie an und schließt die Kaufverträge mit den Kunden und ist somit auch gegenüber dem Kunden in der Verantwortung.
 
Ich habe den Fall an die Rechtsschutzversicherung weitergeleitet.
Ich werde berichten.
 
Hallo Pommes,

wie ist es zu Ende gegangen?
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie Du.
 

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P
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