Probleme mit Markenmehrwert-Aktion, gemachte Zusage wurde nach Ende der Rückgabemöglichkeit ...

M
M.
User
Am 2.5.2018 habe ich ein S9+ gekauft
Am 3.5.2018 habe ich mich bei Markenmehrwert damit für die Speicherkartenaktion registriert
Ich hatte mitgeteilt, dass die Speicherkartenaktion der Grund war mich für das S9+ zu entscheiden.
Am 4.5.2018 habe ich die Zusage für die Speicherkarte von Markenmehrwert erhalten, mit dem Hinweis, dass der Versand bis zu 45 Tage dauern kann.
Am 6..6.2018 habe ich eine Mitteilung bekommen, dass mein Gerät nicht für den deutschen Markt bestimmt sei und ich deshalb keine Speicherkarte bekommen werde. Meine Reklamationen bei Markenmehrwert zuletzt am 11.7.2018 wurden abgewiesen. Man hält sich nicht an die gemachte Zusage.
Ich hätte das Gerät - innerhalb des 14tägigen Rücktrittsrecht wieder zurückgegeben, wenn man mich nicht am 4.5.2018 mit der Zusage getäuscht hätte. Ich empfinde dieses Geschäftsgebaren als extrem unseriös. Letztendlich war doch die Zusage der Speicherkarte für den Kauf des S9+ ausschlaggebend.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle meinen Protest gegen diese kundenfeindliche Geschäftspraxis kundtun.
Ich bin der Meinung man darf eine gemachte Zusage nicht einseitig zurücknehmen.
Mit Sicherheit hat dieses Verhalten Einfluss auf weitere Kaufentscheidungen zu Samsung-Produkten.
Die Vorgangsnummer ist 030518-5658665.
Tickets dazu: MMW-20180610-428119, MMW-20180615-429614
Bitte um Stellungnahme.
Gelöst! L: Gehe zu Lösung.

 
K
Kim
Hey,

Praktische Ratschläge und Lösungen zu deinem Problem:
Hallo AnioB,
habe heute die SD-Karte erhalten, nochmal herzlichen Dank für Deine/Eure Hilfe!
Viele Grüße
Jürgen
L: Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen
 
Hallo Mile-67,
wir Moderatoren haben keinen Einblick in die Vorgänge von marken mehrwert.
Aber da du hier deine Vorgangsnummer gepostet hast, frage ich gerne einmal für dich nach.
Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, melde ich mich wieder hier.
Viele Grüße
 
Hallo Mile-67,
du hast dir sicherlich eine andere Antwort erwartet: aber ich kann dir keine anderen Informationen geben, als jene, die du bereits von den marken mehrwert direkt erhalten hast.
Bei deinem Samsung Galaxy S9+ handelt es sich um ein Gerät, das nicht für den Deutschen Markt bestimmt ist. Somit war es gemäß der Aktionsbedingungen nicht berechtigt, an der Aktion "Speicherbonus" teilzunehmen. Deshalb war die EAN Nummer deines Gerätes auch nicht in der Aktionsgeräte-Liste in den Teilnahmebedingungen aufgeführt.
Viele Grüße
 
Danke für die Info und der Nachfrage, die Antwort kann ich nicht akzeptieren.
Diese Antwort hätte ich akzeptiert wenn ich diese am 4.5. bekommen hätte. Da hätte ich das Handy auch zurückgegeben.
Da ich aber stattdesen eine Zusage erhalten habe, hatte ich mich auch darauf verlassen. Als ich die Absage bekommen habe konnte ich das Handy nicht mehr zurückgeben. Der Fehler wurde von Markenmehrwert gemacht und ich finde es nicht seriös von der Zusage zu meinem Nachtteil abzuweichen. Ich wende mich mal an Computer-Fachzeitschrift die in solchen Fällen schon geholfen hat. M.E. ist es wie in einen Geschäft, wurde die Ware falsch ausgezeichnet bekommt der Kunde die Ware in der Regel zu dem Preis zumindest in den Geschäften die ich als seriös bezeichnen würde. Das Verhalten von Markenmehrwert finde ich nicht in Ordnung, da ich zu Schaden gekommen bin. Vielleicht werde ich das auch noch rechtlich prüfen
 
Ich bin etwas verwundert.
Normalerweise kann man sich mit Modellen, die für diese Aktionen nicht zugelassen sind, erst gar nicht registrieren.
Das dein Gerät trotzdem bei der Registrierung angenommen wurde verwundert mich etwas.
Aber egal.
Auch wenn dir meine Antwort jetzt nicht passen wird. (Ich wäre auch sauer)
Du sagst ein Kunde würde die Ware, die in einem Geschäft falsch (günstiger) ausgezeichnet wurde, in der Regel trotzdem zu dem Preis bekommen.
Dies liegt im Ermessen des Besitzer/Filialleiter. Er kann es auch ablehnen. Der Kaufvertrag wird erst mit dem Bezahlvorgang verbindlich.
Welche Gründe dich zum Kauf des S9 bewegt haben ist irrelevant.
Der Kauf und die Markenmehrwertaktion sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
A) Der Kauf des Geräts
B) Die Markenmehrwertaktion und damit die Teilnahmebedingungen (diese sind bindend).
Samsung hat dich nicht geschädigt da du ein funktionierendes Gerät erhalten hast.
Markenmehrwert hält sich an die Teilnahmebedingungen. Wobei mich immer noch wundert das die Registrierung zuerst funktionierte.
 
Danke für die Meinungsäusserung
In dem Fachgeschäft hätte ich dann aber die Gelegenheit gehabt auf den Kauf zu verzichten. Die Möglichkeit wurde mir durch den Fehler von Markenmehrwert genommen. Ich hätte es nicht gekauft wenn mir nicht entgegengekommen wäre.
Der Schaden der mir etstanden ist, ist das ich nun unfreiwillig ca. 10% mehr zahlen muss als ich wollte, eine SD-Karte benötige ich auf alle Fälle. Wer will schon freiwillig mehr als 10% mehr zahlen wenn es ihm das nicht wert ist.
Der weitaus größer Schaden ist der fade Beigeschmack den ich jetzt immer habe wenn ich eines meiner Samsunggeräte in unserem Haushalt benutze. Ich habe das Gefühl betrogen worden zu sein. So wie es aussieht werde ich in Zukunft kein weiteres Samsunggerät mehr kaufen oder in meinem Haushalt zulassen.
Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung dort werde ich prüfen lassen in wie fern diese Vorgehenweise von Markenmehrwert rechtens ist . Eventuell schreibe ich auch diverse Computerzeitschriften an.
Zur Registrierung: Diese wurde von mir am 4.5. erfolgreich absolviert und die SD-Karte wurde mir zugesagt. Aus einem mir nicht bekannten Grund wurde der Vorgang aber nochmal im Juni - ohne meine Zutun - wiederholt und jetzt als ungültige Registrierung an mich gesendet . Das ist genau der Streitpunkt, ich habe alles schriftlich. Ich würde das Gerät gerne zurückgeben, da ich mich jetzt darüber ärgere. Ich hatte es nur behalten da mir diese Zusage konkret gemacht worden ist. Ansonsten hätte ich es fristgerecht zurückgegeben und das Gerät eines anderen Herstellers gekauft. Das geht jetzt leider nicht mehr. Der Verkäufer kann ja nichts für den Fehler und die Täuschung den Markenmehrwert gemacht hat. Fair finde ich dieses Verhalten aber nicht, selbst wenn es rechtlich korrekt sein sollte. Ich finden Markenmehrwert schadet auch Samsung durch diese kundenfeindliche Entscheidung, man sollte sich an eine gamachte Zusage halten und für seine gemachten Fehler gerade stehen.
 
Hallo L: @Mile-67,
ich hab deine Schilderung nochmal weitergeleitet. Die Kollegen sollten dich soeben erneut kontaktiert haben. *:smiling-face:
 
Hallo AinoB,
herzlichen Dank für Deine Unterstützung!
Ich habe eine neue Mail mit einer gültigen Registrierung bekommen.
Hoffe das Problem ist nun bald gelöst.
Viele Grüße
Jürgen
 
Hallo AnioB,
habe heute die SD-Karte erhalten, nochmal herzlichen Dank für Deine/Eure Hilfe!
Viele Grüße
Jürgen
 
*:party-popper:*:thumbs-up-sign-emoji-modifier-fitzpatrick-type:
 

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