Garantie und Versicherung bei Besitzerwechsel?

P
P.
User
HalloWenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe, kann ich die Garantie und Versicherung nutzen, die natürlich nicht auf meinen Namen lauten?

 
K
Kim
Hey,

Folgende Anleitungen sind nützlich und könnten dir bei der Bewältigung des Problems helfen:
Naja, es müsste der Verkäufer damit einverstanden sein dies zu machen, da es höchst wahrscheinlich auf seinem Namen läuft, also bei der Garantie. Bei der Versicherung wird es noch schwieriger, da es auch überprüft werden muss, wie der Hergang des Schadens war. Wenn sich dabei herausstellt, dass dies ihm nicht passiert wurde und er es verkauft hat, wird es in meinen Augen gefährlich.
 
Also bei der Garantie ist es relativ einfach wenn du die original Rechnung vom vorherigen Besitzer mitbekommst, ich würde aber dennoch einen drei Zeiler als Art Kaufvertrag aufsetzen, womit ersichtlich ist das das Gerät in dein Eigentum übergeht.
Bei der Versicherung würde es nur funktionieren wenn der jetzige Vertragspartner der Versicherung, diese auf dich (deinen Namen) bei seiner Versicherung umschreiben lässt, bei einigen Versicherungen funktioniert dies auch Telefonisch oder via Email. Ansonsten sehe ich da leider was die Versicherung betrifft sonst keine Möglichkeit das du diese nutzen könntest, denn selbst wenn er das Gerät an dich verkauft, bleibt er weiterhin Vertragspartner der Versicherung.
 
Ja und der Verkäufer müsste einverstanden sein, das Prozedere zu machen. Sonst ist es mit der Versicherung schwierig.
 
Ich denke, das ist wegen der Komplexität eine Frage an einen Juristen oder eine Juristin. @Anonymous User liegt da aus meiner Sicht richtig. Es gibt wohl sogar einen Hersteller einer sehr teuren Küchenmaschine, der den Übergang der Garantie auf den nächsten Käufer ausschließt. Und eine Versicherung ist ja ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Das wird sehr schwierig sein und liegt nach meiner Meinung in der Hand der Versicherung, ob das übertragbar ist. Und selbst im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung sehe ich ein Problem, da dort das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer behandelt wird. Beim Kauf eines gebrauchten Gerätes ist der erste Käufer ja dann der Verkäufer. Privatpersonen können (und sollten!) eine Gewährleistung ausschließen. Auch hier stellt sich die Frage, ob der Erstkäufer seine Ansprüche an den nächsten Käufer abtreten kann. Ich würde daher die Fragen bei einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt stellen.
 
Hatte ich doch geschrieben *1f648.png**1f605.png*, das der Verkäufer das bei seiner Versicherung auf den Käufer umschreiben lassen müsste auf des Käufers Namen *1f60a.png*
 
Sry *1f648.png*. Bin heute tierisch durcheinander. Aber wäre jetzt Off-Topic es zu Schreiben *1f605.png*
 
Och das kennen wir doch alle... gibt ja auch schlimmeres, von dem her.... *1f605.png*
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag mein lieber und ein schönes Wochenende, ich hoffe doch es geht dir gut? *1f33b.png**1f340.png**1f31e.png**1f917.png**1f44b_1f3fc.png**1f914.png*
 
Wieso ruft man nicht einfach die Versicherung an und fragt dort nach? *1f914.png*
Und wenn es um Samsung Care+ als Versicherung geht, ist es auch geregelt:
1315031iA0703D3C0C43134F?v=v2.jpg
 
Heute habe ich mehrmals bei Samsung angerufen und nur gewartet und gewartet... Ich habe eine E-Mail geschrieben, aber aus Erfahrung weiß ich, dass sie mir nach mindestens einer Woche antworten.
 

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