Erlischt Garantie beim Rooten des S9+?

J
J.
User
Hallo!
Ich weiss, dass es illegal ist, aber ich will das eine oder andere Gespräch aufnehmen (man hört den Gesprächspartner nicht) und das lässt das s9+ nicht zu. In den Tiefen des Android-Betriebssystems liegt wohl ein Schalter, der nur umgelegt werden kann, wenn das Handy gerootet ist. Beim S8+ hatte es ohne Root tadellos funktioniert. Dem S9+ wurde wohl ein Riegel vorgeschoben und das auch nur in Europa - nach meinen Recherchen .
Nun, erlischt die Garantie bei einem gerooteten Handy? Mein S9+ habe ich bei Samsung Experience Store gekauft.

 
K
Kim
Hey,

Diese Lösungen und Anleitungen bieten praktische Hilfestellungen und Tipps:
Sofern der Root oder Flash festgestellt wird erlischt die freiwillige Herstellergarantie
 
Hallo Joe3333,
wie ich sehe, hat dir Urlaub deine Frage schon beantworten können. Auch ich rate dir von Rooten und Flashen ab, denn beide Vorgänge verletzen die Garantiebestimmungen und können zudem zu Gerätefehlern führen.
Viele Grüße
 
Das mitschneiden von Telefon Gesprächen ist laut Datenschutz Gesetzen und Privatsphären Rechten untersagt. Auch die Beteuerung, dass nur die eigene Seite mitgeschnitten wird hilft da nicht weiter da die Software dennoch ausgehebelt werden kann und somit jeder dritte Zugriff auf diese Aufzeichnungen bekommen kann.
Das rooten ist wie schon oben beschrieben ein Verstoß gegen AGBs und somit erlischt die freiwillige Hersteller garantie. Zudem kann bei festgestelltem root zugriff auch die händler Gewährleistung entfallen wenn der auftretende Fehler auf den root Vorgang zurück geführt werden kann, selbst wenn es nur ein theoretischer Grund ist. ^^
 
@AshuraMutoschrieb:Das mitschneiden von Telefon Gesprächen ist laut Datenschutz Gesetzen und Privatsphären Rechten untersagt. Auch die Beteuerung, dass nur die eigene Seite mitgeschnitten wird hilft da nicht weiter da die Software dennoch ausgehebelt werden kann und somit jeder dritte Zugriff auf diese Aufzeichnungen bekommen kann.
Noch ein Zusatz.
Verboten ist eine Aufzeichnung insofern der Gesprächsteilnehmer nicht vor der Aufzeichnung davon im Kenntnis gesetzt wird und der Aufzeichnung zustimmt.
 
@Urlaubschrieb:mad:AshuraMutoschrieb:Das mitschneiden von Telefon Gesprächen ist laut Datenschutz Gesetzen und Privatsphären Rechten untersagt. Auch die Beteuerung, dass nur die eigene Seite mitgeschnitten wird hilft da nicht weiter da die Software dennoch ausgehebelt werden kann und somit jeder dritte Zugriff auf diese Aufzeichnungen bekommen kann.
Noch ein Zusatz.
Verboten ist eine Aufzeichnung insofern der Gesprächsteilnehmer nicht vor der Aufzeichnung davon im Kenntnis gesetzt wird und der Aufzeichnung zustimmt.
Im Prinzip ja aber genau da ist das Gesetz wieder schwammig genug formuliert insofern für die legale Nutzung von mitschneide apps diese Erlaubnis vom anderen Teilnehmer eingeholt werden müsste bevor die app überhaupt installiert wird und seine Berechtigungen erhält.
Aus diesem Grund findet man auch in den offiziellen App stores keine solchen seriösen Apps mehr ;)
Weil wer kann schon nachweisen dass man ALLE Kontakte bereits vorher gefragt hat und auch eventuell alle zukünftigen Kontakte vorher um die Erlaubnis beten wird.
XD
 
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