Bild erscheint wie ein Negativ ohne Farben - Samsung UE55MU6199

S
s.
User
Über die kalten Monate hatte ich leider häufig das Phänomen, dass der Fernseher alles wie ein Negativ-Bild aussehen lässt bzw. dass keine Farben zu sehen sind.
Rein aus meiner subjektiven Wahrnehmung scheint dies nur aufzutreten, wenn die Temperatur in der Wohnung unter 20°C fällt (was bei einer kurzen Stoßlüftung vorkommen kann oder wenn ich ein paar Tage nicht zu Hause bin). Dabei ist es egal welchen Eingang ich nutze, ob TV, HDMI oder Streaming es ist überall das gleiche.
Ich muss den Fernseher dann eine Weile anlassen, dies können 5 Minuten oder auch 1 Stunde sein, bis die Farben plötzlich wieder da sind.
Hat jemand eine Ahnung welches Teil dabei das Problem sein könnte? Ich habe ein paar Bilder angehangen.
Danke
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K
Kim
Hey,

Praktische Ratschläge und Lösungen zu deinem Problem:
Seit wann hast du den TV ? Würde sagen das du dich an deinen Händler wenden solltest !
 
Hab den Fernseher jetzt etwas mehr als ein Jahr...
Ich hatte gehofft das der Fehler vielleicht bekannt und einfach zu beheben ist, dann muss ich nicht den ganzen Fernseher umtauschen (falls dies überhaupt noch möglich ist).
 
Reklamation und Umtausch
Diesen Link habe ich hier aus dem Forum ,weiß leider nicht mehr von wem ist aber interessant.
Was ist, wenn ein Defekt erst nach mehr als sechs Monaten auftritt? Was genau hat es mit dieser Unterteilung in die ersten sechs Monate und die restlichen 18 Monate der Gewährleistungsfrist zu tun?
Kauft ein Kunde ein Gerät in einem Geschäft, so geht er davon aus, dass das Produkt neuwertig und fehlerfrei ist. Dennoch passiert es leider immer wieder, dass Waren verkauft werden, die bereits beim Kauf einen Fehler aufweisen. Der Kunde merkt das aber nicht sofort. Er freut sich über seine Neuanschaffung und benutzt es zu seiner vollsten Zufriedenheit. Doch nach zwei, sechs, oder zehn Monaten tritt der Fehler, der von Anfang an da war, auf. Er hat sich nur nicht früher gezeigt. Er war aber schon immer da, beispielsweise weil es ein „Montagsgerät“ war etc.
Mit der zeitlichen Einteilung des Zeitpunktes, in dem dieser Fehler sich zum ersten mal zeigt, hat der Gesetzgeber eine Verteilung der „Beweislast“ geschaffen, um ein möglichst gerechtes Kaufrecht hervorzubringen. Zeigt sich der Fehler in den ersten sechs Monaten zum ersten mal, so wird vermutet, dass der Fehler schon immer in diesem Gerät gewohnt hat. Der Kunde muss überhaupt nichts tun, er muss nur den Fehler benennen und er bekommt seine Rechte.
Zeigt sich dieser Fehler erst später, zum Beispiel im dreizehnten Monat, so muss der Kunde nun beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät vorhanden war. Behauptet also der Verkäufer, dass der Kunde am Defekt schuld sei, so müsste der Kunde ihm das Gegenteil beweisen.
So schwierig sich das anhört ist es nicht, denn in den meisten Fällen ist ein solcher Beweis sehr einfach möglich: Liegt der Fehler beispielsweise im Inneren eines Laptops oder ist das Display plötzlich schwarz, so muss es ein Fehler des Produktes sein, denn der Kunde kommt in der Regel nicht an die inneren Bauteile eines Elektronikgerätes heran. Bei den meisten Produktfehlern ist es daher sehr leicht zu erkennen ob der Fehler vom Kunden verursacht wurde oder im Gerät von vornherein angelegt war.
Diese Regelung zur Beweislastverteilung ist regelmäßig nur für Gerichtsverfahren relevant, wenn der Richter entscheiden muss, welche Partei was genau beweisen muss. Machen Sie sich über diese Regelung nicht allzu große Gedanken.
 

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K
Hallo Wir wollten uns mal was für die Augen gönnen und haben uns im November für 3200Euro einen 75" Q7FN gegönnt. Im Fachhandel erworben und vom Fachman an die Wand geschraubt und in Betrieb genommen. Der Fachmann meinte übrigens bei der Ersteinrichtung: "Wundern Sie sich nicht, dass ich hier...
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