"Eingebranntes" Muster bei QLED "82

P
P.
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Modellcode: GQ82Q800TGTXZG
Kaufdatum: 28.04.2021
Problem: "eingebranntes" Muster mittig im Bildschirm; es sind Vierecke zu sehen
Hallo zusammen,
ich hoffe ich öffne den Thread hier richtig und verursache keinen Spam oder Unordnung. Ich hab am o.g. Datum den bezeichneten Fernseher gekauft. Nach nur einem Tag kam die Ernüchterung, da am Bildschirmrand vertikale Streifen erkennbar waren. Diese vertikale Streifen sahen wie eingebrannt aus und waren immer ersichtlich, wenn ein Großteil des Bildschirms ein und die selbe Farbe anzeigt, beispielsweise bei Fußballspielen (real sowie auf Konsole). Da ich mir den TV hauptsächlich wegen Fußballspielen gekauft habe, hat mich dieser Punkt massiv gestört.
Samsung Service kontaktiert, Technikerfirma hat das Panel ausgetauscht. Beim Tausch wurde das neue Panel beschädigt, sodass die Firma von sich aus einen Neues bestellt hat. Als Rückmeldung nach diesem Wechsel gab ich an, dass ich nun statt vertikale Streifen an den Bildschirmenden ein kariertes Muster mittig (!) auf der Bildschirmfläche sehe. Da hieß es, dass es bestimmt damit zusammenhängt, dass das Panel ja beschädigt wurde beim Wechseln .. ok.
Das zweite Panel wurde angekündigt und gewechselt, mit dem Ergebnis, dass die Beschädigung nun nicht mehr vorhanden ist und das Muster, welches wie eingebrannt wirkt und deutlich erkennbar ist, wenn beispielsweise bei Fußballspielen die aufnehmende Kamera schnell umschwenkt, das Zuschauen massiv stört. Dies hat sich auch beim zweiten Wechsel angedeutet, da beim weißen Tesbild (welches der Techniker mit seiner Fernbedienung hervorgerufen hat) eben dieses "eingebrannte" Muster erkennbar war. Der Techniker kommentierte kühl sinngemäß "Ein Bildschirmwechsel muss nicht immer eine Verbesserung mit sich bringen" .. für ihn war der Auftrag erledigt.
Ich kann mich damit ehrlich gesagt nicht anfreunden. Der Fernseher war nicht billig und hätte ich gewusst, dass ich solche Probleme mit dem TV kriegen werde, hätte ich den TV nicht gekauft.
Wie gehe ich nun am besten vor ? Die Technikerfirma hat mir zwischenzeitlich eine SMS geschickt, dass der Serviceauftrag durchgeführt worden ist. Reklamiere ich bei denen ? Oder muss ich wieder den Samsung Service von Beginn an kontaktieren oder gar den Verkäufer (Versandhaus) ?
Sorry nochmals, falls der Thread falsch angelegt worden ist und danke im voraus für jede Hilfe !
LG, Philip

 
K
Kim
Hey,

Diese Lösungen und Anleitungen bieten praktische Hilfestellungen und Tipps:
Wie es hier schon erwähnt wurde, der/ Dein Händler ist die erste Adresse.
Normalerweise müsste man es komplett 1: 1 umtauschen.
Die Aussage vom Techniker würde ich ebenfalls beim Händler erwähnen.
Soetwas würde bei mir nicht mehr hier her kommen dürfen.
Es ist ja nicht nur die " Ausfallzeit " , Fernseher, auch so muss ja ja den halben Tag frei nehmen usw. Nö, da wäre hier Schluss bei mir .
Bisher hatte ich so gute Erfahrungen gemacht .
Kommt ja darauf an, wo man es bestellt .
Persönlich würde ich solche Sachen nur bei den großen Läden kaufen mit einer Garantieverlängerung.
Deiner ist ja definitiv zu Neu und hier würde ich auf einen Austausch bestehen .
Wäre ja schon das zweite Mal.
 
Danke schonmal für die schnelle Antwort !
Ja, die Aussage vom Techniker ist aufjeden Fall alles andere als Premium gewesen. So etwas war auch meine erste negative Erfahrung, seit ich Kunde bei Samsung bin.
Dann werde ich mal dem Versandhaus (mit denen ich bisher auch noch nie ein Problem hatte) meine Sorgen schildern und auf ein Austauschgerät bestehen.
Hoffe, dass es sich nicht in die Länge zieht ..
 
L: @Philip_92 hmmm, normalerweise ist generell der Händler zuständig, für Reklamationen, die während der Garantiezeit entstehen. Deshalb hättest du von Beginn an erst mal deinen Händler in die Pflicht nehmen sollen, nicht Samsung!
Dein Händler könnte sich jetzt ggf. quer stellen und sich deiner Reklamation nicht mehr annehmen (müssen), da du deine erste Reklamation schon über den Hersteller hast laufen lassen.
Versuch dein Glück beim Händler.
 
Hey @ernst_j
Danke für die Info. So, wie du es aussprichst, muss ich sagen könnte da was dran sein. Habe mit dem Versandhaus heute Rücksprache gehalten. Die haben sich der Sache angenommen. Ich warte jetzt lediglich noch auf die Antwort.
Hoffe nur, dass es keine bürokratische Schlammschlacht sein wird. Würde ehrlich gesagt nur ungern widerwillig des Händlers Gebrauch vom Paypal-Käuferschutz machen.
 
Mittlerweile fällt es mir echt schwierig, mich bei dem Thema nicht aufzuregen und meinen Unmut über dieses Thema noch "normal" zu verpacken.
Der Händler ist innerhalb der ersten 30 Tage erster Ansprechpartner. Danach hat wohl alles über den Produkthersteller zu laufen (Aussage vom Samsung-Support).
Ich also wieder Samsung angerufen, die haben via Fernverwaltung einen Hardreset durchgeführt - ohne Erfolg. Also kommt wieder ein Techniker. Die gleiche Firma wie beim letzten Mal.
Schon bei der Terminankündigung hieß es dann sinngemäß "Die von Ihnen bereitgestellten Bildern weisen keine Mängel des Bildschirms auf. Wir müssen aber trotzdem kommen, weil Samsung uns den Auftrag zugeteilt hat".
Seit meinem Galaxy S6 war ich immer äußerst zufrieden. Dieser Fernseher für 4.500€ ist der erste Fleck in diesem Bild.
 
Die im.Beitrag zuvor bezeichneten Bilder habe ich mit meinem Note 20 Ultra in höchster Auflösung gemacht. Dir Bilder sind knapp 16MB groß und übersteigen die Maximalgröße von hochladbaren Bildern leider hier.
Auf diesen Bildern ist erkennbar, dass bei großflächigen, einfarbigen Farbtönen dieses "eingebrannte Muster" erkennbar ist. Tatsächlich ist es einige Nuancen leichter zu erkennen als auf den Bildern.
 
@Philip_92 schrieb: Der Händler ist innerhalb der ersten 30 Tage erster Ansprechpartner. Danach hat wohl alles über den Produkthersteller zu laufen (Aussage vom Samsung-Support).
Diese Aussage ist absoluter Schwachsinn. Natürlich ist der Produkthersteller mit im Boot, aber mit dem darf / muss sich dein Händler auseinandersetzen. Dein Ansprechpartner ist reinweg der Händler. Falls du trotzdem Schriftverkehr mit dem Hersteller führen solltest, solltest du den Händler immer mit in "cc" darüber in Kenntnis setzen. Samsung schickt dir zweimal den Servicepartner raus und dann wendest du dich an deinen Händler und bestehst auf Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen zwei erfolgloser Versuche der Nachbesserung. Und fertig ist die Kiste. Das nächste Mal kaufst du dir dann den TV nicht bei irgendeinem Kistenschieber im Internet sondern bei einem Ladengeschäft vor Ort. Da hast du bei derlei Problemen immer die wesentlich besseren Karten und vor allem einen Händler, der bei Samsung ganz andere Möglichkeiten und Ansprechpartner hat als du. Btw: Lade doch mal ein paar Fotos von dem von dir beanstandeten Panel hoch. Mich würde mal interessieren, wie das ausschaut.
 
L: @Philip_92 Meines Wissens leben wir in Deutschland und da gibts die rechtlichen Grundlagen, 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung und von dem her ist und bleibt der Händler dein Vertragspartner und nicht der Hersteller. L: @Nikodemus hat dir ja auch schon gewisse Dinge dazu geschrieben.
L: @Philip_92 mach dich mal im Netz schlau, was du als Käufer für Rechte hast, und lass dich nicht vom Händler über den Tisch ziehen!
 
L: @Philip_92 Dein Händler könnte schon in gewisser weise zum Teil Recht haben. Denn meines Wissens ist es so, wenn man bei der ersten Reklamation den Hersteller direkt mit ins Boot geholt hat, ist der Händler (fast) schon fein raus aus der Haftung und man muss sich nun mit dem Hersteller auseinander setzen. Die rechtl. Sache ist dann etwas anders und nicht mehr so ganz einfach. Der Händler kann jegliche Ansprüche ablehnen und darauf verweisen, das man das nun mit dem Hersteller direkt klar machen muss.
 
L: @Ernst_J - die gesetzliche Gewährleistung, sprich die Sachmängelhaftung des Verkäufers, verlierst du in Deutschland nicht dadurch, dass du dich an den Hersteller wendest. Du kannst sie sogar (mit gewissen Abtretungserklärungen) mit dem Produkt an jemand anderen veräußern. Innerhalb der Verjährungsfristen für die Sachmängelhaftung des Verkäufers kann der Käufer bei einer parallel hierzu bestehenden Garantie zwischen beiden Instituten frei wählen.
 
L: @Nikodemus das kann durchaus so sein, ich habe allerdings auch schon desöfteren davon gehört, das Leute, die sich zuerst bei Reklamationen an den Hersteller gewandt haben Probleme bekommen haben, wenn der Hersteller den vermeintlichen "Mangel nicht als Mangel anerkannt hat" und somit aus Herstellersicht kein Mangel vorgelegen hat. Händler verweigerten dann eine weitere Reklamation bzw. Um/Austausch mit der Aussage, das man mit der Reklamation über den Hersteller auf das gesetzl. zustehende Recht freiwillig verzichtet hat, und nun mehr die (freiwillige) Garantie des Herstellers verpflichtend angenommen hat.
Sicherlich stehen einem juristisch immer noch die gesetzl. Rechte zu, aber ich vermute mal, es gibt doch gewisse Sachen, die man bei diesen Dingen beachten muss/sollte?!
Ps. ich bin nur Laie und hab keinerlei juristische Ausbildung oder sonstige Fachkenntnisse.
 
L: @Ernst_J - es gibt Händler, die auf den ganzen Vorgang keinen Bock haben und den Kunden an den Hersteller abwimmeln. Die direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Hersteller entbindet den Händler jedoch noch lange nicht von seiner Gewährleistungspflicht. Daher habe ich L: @Philip_92 ja auch empfohlen, seinen Händler über den Schriftverkehr „cc“ zu unterrichten. Der Jurist bei uns in der Familie sagt, dass du so quasi die gesetzliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch nimmst und für diesen nur die Schreibarbeit erledigst. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Händlers durch den Hersteller kannst du dann die Rückabwicklung des Kaufvertrags über den Händler fordern. Kein Gericht in Deutschland wird dir dieses Recht deswegen absprechen, weil du, stellvertretend für den Händler und mit dessen Wissen und Duldung, Schriftverkehr mit dem Hersteller geführt hast.
 

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