Lautstärke optischer Ausgang Smart Remote bei LS003

C
C.
User
Hallo,
ich habe einen UE43LS003, an dem ich am optischen Ausgang eine Soundbar angeschlossen habe. Die Lautstärke der Soundbar kann ich im normalen TV-Betrieb über die Smart Remote bedienen, nachdem ich sie entsprechend eingerichtet habe. Rufe ich aber über den Red Button eine Mediathek auf, lässt sich die Lautstärke nicht mehr regeln. Auch nach dem Schließen der Mediathek funktioniert es selbst im normalen TV-Betrieb nicht mehr.
Die Lautstärke des optischen Ausgangs lässt sich zudem nicht über die Smart-Remote bedienen, wenn ich einen HDMI-Eingang anwähle.
Wie bekomme ich die notwendigen IR-Signale für die Lautstärke auch nach Aufruf einer Mediathek (und Rückkehr in den TV-Betrieb) sowie im HDMI-Modus? So ersetzt die Smart Remote keine Fernbedienung...
Danke und viele Grüße...

 
K
Kim
Hey,

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Hallo Carnivore,
verrätst du mir auch, welche Soundbar du an The Frame angeschlossen hast?
 
Ich habe zwischenzeitlich die Möglichkeit gehabt, einen Pioneer-Verstärker am optischen Ausgang anzuschließen. Auch dort ist die Lautstärke-Taste der Fernbedienung für die Lautstärke-Steuerung des Verstärkers weder im HDMI-Modus noch bei Aufruf einer Mediathek über den Red Button nutzbar, da die One Connect Box jeweils kein IR-Signal mehr ausgibt. Also das gleiche Bild, wie bei Anschluss der Playbar.
Ich kann also nur im reinen TV-Betrieb die Lautstärke-Tasten nutzen, um die Lautstärke eines per optischem Kabel angeschlossenen Tonausgabegeräts mit der Fernbedienung zu steuern. Wenn ich etwa das per HDMI angeschlossene Fire TV nutze, muss ich also auf TV-Ton (!) umschalten, um die Lautstärke über die Fernbedienung regeln zu können. Das kann doch weder richtig noch gewollt sein (Zitat von der Samsung-Seite zur Smart Remote: "Smart heißt auch andere steuern")?!?!
Viele Grüße...
 
Hallo Carnivore,
hast du deine Samsung Fernbedienung denn als Universal FB eingerichtet? Das kannst du unter "Smart Hub > Quelle > Universalfernbedienung" einstellen. Folge dann einfach Schritt für Schritt dem Assistenten. Wichtig ist, dass deine Fernbedienung dabei auf die Soundbar zeigt, damit das Signal auch richtig ankommt.
Außerdem kannst du auch nochmal überprüfen, ob auf deinem Samsung LS003 die aktuelle Firmware installiert ist.
Eine kleine Frage habe ich zum Abschluss auch noch an dich: tritt dieses Verhalten bei allen oder nur bei einer Mediathek auf - und wenn welcher?
Viele Grüße
 
Laut Support handelt es sich möglicherweise um einen Fehler meines Gerätes. Es soll nun ein Techniker rauskommen. Ich werde weiter berichten...
Viele Grüße.
 
Hallo Carnivore,
ja, bitte halte die Community gerne weiter auf dem Laufenden. Vielleicht hilfst du damit Usern, die ein ähnliches Problem haben. :great:
Viele Grüße
 
Hallo Zusammen,
auf der Suche nach einer Lösung bin ich auf diesen Faden hier gestoßen.
Meine Universalfernbedienung schafft es auch nicht meine Soundbar bei Nutzung einer anderen Quelle zu bedienen. Lediglich im TV Modus kann ich die Lautstärke mit der Universalfernbedienung ändern. Ich würde mich freuen wenn du den Fortschritt deiner Problemlösung hier mitteilen könntest.
Beste Grüße
NootYest
 
Tja viel neues kann ich nicht berichten. Es wurde eine "Fernwartung" durchgeführt, die ergeben hat, dass das Gerät fehlerhaft ist. Daraufhin sollte sich innerhalb von 2 Werktagen ein Reparaturdienst melden, dies ist jedoch nicht geschehen. Nachdem ich nachgehakt habe kam eine Mail des Reparaturdienstes mit folgendem Wortlaut:
"Ihre Gerätedaten: UE43LS003AUXZG // ****

bedauerlicherweise ist das Ersatzteil, welches wir für die Reparatur Ihres Gerätes benötigen aktuell nicht verfügbar.

Eine Reparatur ist aus diesem Grund für uns zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.
Wir möchten uns, auch im Namen von Samsung, für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wir bieten Ihnen an, bei der Firma Samsung, einen Antrag auf Gutschrift oder Austausch zu stellen, wofür wir allerdings noch Ihren Kaufbeleg/Bezugnachweis und ein Bild des Seriennummernaufklebers benötigen.
Lassen Sie uns diese Unterlagen bitte per E-Mail oder per Fax mit diesem Schreiben zukommen.

Die finale Entscheidung, ob es zu einer Gutschrift bzw. einem Austausch kommt oder eine Reparatur des Gerätes im Nachhinein doch noch durchgeführt wird, behält sich die Firma Samsung vor.

Sollte dem Gutschrifts- Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie eine Referenz, mit der Sie sich an Ihren Fachhändler wenden können um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Befindet sich das Gerät außerhalb der Garantie, wird ein Zeitwert erstattet.

Sollte ein Austausch genehmigt werden, so erhalten Sie das Gerät durch uns.
Mit Ihrer Zustimmung können wir den entsprechenden Antrag bei Samsung stellen.

Bitte geben Sie nachfolgend an, wie wir Ihren Auftrag weiterführen sollen:

Ich wünsche eine Rückabwicklung für mein Gerät. Mir ist bewusst, dass hierdurch, die sich eventuell auf dem Gerät befindlichen Daten wie z.B. Filme, Musik und Bilder aus Gründen des Datenschutzes unwiederbringlich verloren gehen, sowie eine Verbuchung des Alt-Gerätes bei Samsung erfolgt und eine Rücksendung des Alt-Gerätes nicht mehr möglich ist.

kein weiterer Service erwünscht


Mit freundlichen Grüßen,"
Nun habe ich den Austausch beantragen lassen, mal schauen ob und vor allem wann dies zu etwas führt... Ich werde weiter berichten.
 
Noch ein Nachtrag:
Da das mit der Fernbedienung schlicht nicht zumutbar ist, behelfe ich mir bis auf Weiteres mit einem Logite Hub und einer zugehörigen Fernbedienung. Der Hub steht im Schrank, in dem auch die One Connect Box steht, die IR-Signale aussendet. Diese empfängt die IR-Signale allerdings nicht, das übernimmt vielmehr wiederum der Bildschirm. Also muss der Extender des Hub genutzt werden.
Dafür kann man damit alles nach Wunsch bedienen (bis auf das Switchen zwischen Kunst- und TV-Modus beim LS003).
Es ist mein erstes Samsung-Gerät und ich muss mal abwarten, ob es nicht auch mein letztes sein wird, da sich das Ganze als nicht sonderlich professionell darstellt - weder vom Durchdenken des Bedien-Konzeptes noch vom Reparatur-Support (man hätte einfach und schnell auch mal versuchen können, die One Connect Box auszutauschen - davon wird Samsung ja wohl noch eine verfügbar haben...).
 
Wie es weitergegangen ist, kann meiner folgenden Mail entnommen werden, die ich heute an Samsung gerichtet habe:
"... zwischenzeitlich habe ich gemäß entsprechender Aufforderung beim Reparaturservice-Unternehmen von Samsung (Fremdunternehmen) den Austausch des Gerätes „beantragt“. Nachdem ich erneut über eine längere Zeit keine Rückäußerung erhalten habe, habe ich per Mail nach dem Sachstand gefragt und folgende Antwort erhalten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise konnten wir Sie bisher telefonisch nicht erreichen.
Gerne würden wir bezüglich der Instandsetzung des defekt gemeldeten SAMSUNG Produkts einen Termin mit Ihnen vereinbaren.



Setzen Sie sich bitte schriftlich per EMail: [email protected] oder telefonisch: 06022-2641215 mit uns in Verbindung.

Wir sind montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr unter der unten angegebenen Telefonnummer erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen“

In der Erwartung, nun endlich einen Termin zur Reparatur oder zum Austausch des Gerätes vereinbaren zu können, habe ich zurückgerufen. Mir wurde dann mitgeteilt, Samsung habe nur einer Gutschrift, nicht aber dem Austausch des Gerätes zugestimmt. Ich müsse daher einen Termin nennen, an dem das Gerät abgeholt würde, dann würde eine Gutschrift erfolgen, mit der ich mir ein neues Gerät besorgen müsse. Auf meinen Einwand, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht etwas anderes vorsehe, folgte der Hinweis, Samsung mache dies aber anders. Auf meinen weiteren Einwand, dass ich das Gerät bei Samsung direkt erworben habe, und meinem Vorschlag, dass bei der Abholung gleich ein neues Gerät gebracht und der Kaufpreis mit der Gutschrift verrechnet werden könne, sagte man mir, ich solle mich direkt in Verbindung mit Samsung setzen.
Dies soll mit dieser Mail geschehen, wobei Sie sich vorstellen können, dass diese Art der Kundenbehandlung bei mir auf absolutes Unverständnis stößt.
Zum weiteren Prozedere und – nachdem meine Geduld am Ende ist – um dies nun endlich in die richtigen Bahnen zu lenken, schicke ich (da dies bei Samsung offenbar nicht bekannt ist) folgendes voraus:
  • 439 BGB lautet wie folgt:
„(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) [hier nicht einschlägig]
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.“
Diese Bestimmungen sind gegenüber einem Verbraucher zwingend, wie sich aus § 475 Abs. 1 BGB ergibt, der wie folgt lautet:
„Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.“
Vorstehende Ausführungen sollen nicht als Belehrung missverstanden werden, sondern lediglich weitere Missverständnisse über die bestehenden Pflichten von Samsung gegenüber Kunden vorbeugen.
Da das Gerät nach eigenen Angaben von Samsung defekt und demnach mangelhaft ist, verlange ich hiermit als Nacherfüllung erneut die unverzügliche Lieferung eines mangelfreien Gerätes. Dies gilt gleichzeitig als Mahnung im Sinne von § 286 Abs. 1 BGB, die Geltendmachnung von Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bitte schlagen Sie einen kurzfristigen Termin zum Austausch des Gerätes vor.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße..."
Ich werde weiter berichten...
 
Hallo DavidB,
das war fast zu erwarten, um das Thema "zu verstecken". Schade, dass in der Community offenbar genauso mit den Mitgliedern umgegangen wird, wie Samsung mit seinen Kunden umgeht.
Die Community steht ausweislich der Homepage unter dem Motto:
"Tausche Dich mit Anderen aus
Samsung Community"
(vgl. https://eu.community.samsung.com/t5/German/ct-p/de). Dies war auch das Ansinnen des zweiten Themas - es handelt sich daher nicht um das gleiche Thema (vgl. auch den jeweiligen Betreff). Ich fände es daher angemessen, wenn die beiden Threads wieder getrennt werden. Aber da seid Ihr im Lead. Viele Grüße...
 
Im Übrigen:
Wenn der Kundenservice von Samsung so schnell wäre, wie Ihr mit dem "Thread-Covern", wäre den Kunden schon viel geholfen... ;)
 
Versteckt wird hier nichts. Dein Beitrag wurde nicht gelöscht, deine Beschwerde steht hier weiter.
Mein Job ist es aber, die Community übersichtlich zu halten. Hier werden viele verschiedene Themen verhandelt. Wenn jeder User mehrere Threads öffnet, um maximale Reichweite zu bekommen, findet bald niemand mehr etwas. Dein zweiter Thread bestand nur aus einem Link auf diesen Thread. Ich kann den Mehrwert darin nicht sehen, daher habe ich sie zusammengelegt.
Was deine Servicebeschwerde betrifft: Mit der kannst du dich gerne an "Lob & Kritik" wenden, das sind die zuständigen Kollegen.
 
Hallo, wurde denn das Problem mit der Lautstärkeregelung gelöst? Da ich bei meinem Gerät Samsung QE65 Q7f das gleiche Problem habe, wäre ich für den Lösungsansatz dankbar. Die Regelung der Blueray Player und TV-Lautstärke funktioniert über den optischen Ausgang, aber der amazon-Fire TV nicht.
Danke.
 
Ich habe einen Logitech 5.1 Receiver, welcher per optischen Kabel mit dem Fernseher verbunden ist. Die Regelung der Lautstärke im normalen TV Betrieb ging ohne Probleme, aber bei eingeschaltetem Apple TV, welcher per HDMI angeschlossen ist, ging es leider nicht.
Dann habe ich per per Zufall folgendes rausgefunden. Wenn man den Audio Receiver als Heimkinosystem ganz normal einrichtet, kann man danach wieder in das Universalfernbedienungsmunü gehen und den Audio Receiver konfigurieren und einen Bluray Spieler hinzufügen. Dann habe ich den Apple TV hinzugefügt und beide Geräte werden verknüpft "Logitech-AppleTV". Jetzt kann ich die Lautstärke des Audio Receivers beim Apple TV (HDMI 1) regeln über die Samsung Fernbedienung. Leider ging es dann im TV-Modus nicht mehr. Was dann geholfen hat, war einfach den Audio Receiver nochmal in der Universalfernbedienung hinzuzufügen. Jetzt kann ich sowohl im TV Modus also auch über HDMI die Lautstärke meines Audio Receivers über die Samsung Fernebedienung steuern.
Die Regelung der Laustärke in z.B. in der ZDF Mediathek geht auch, aber da kommt leider immer die nervige Einblendung beim Fernseher " Optisches Gerät" (oder so ähnlich), wenn man die Lautstärke verändert.
 

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