Ladegerät A32 5G fiept laut und wird sehr heiß. Ladegerät vom S10 bleibt still und kühl.

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G.
User
Meine Frau hat sich am Sonntag bei Otto das Samsung A32 5G bestellt und heute erhalten, da ihr altes Sony Z3 nun endgültig ausgedient hat. Ihre Mutter besitzt exakt das gleiche Modell! Und ich selbst besitze das S10.
Gerät wurde eingerichtet, alle verfügbaren Updates wurden installiert und das Gerät funktioniert einwandfrei. So weit, so gut.
Was aber stört: Meine Frau hat jetzt das Problem, dass ihr Ladegerät vom A32 5G beim laden laut fiept und extrem heiß wird (beim A32 5G ihrer Mutter fiept nichts und wird auch nichts heiß). Steckt sie das weiße Original-USB-Kabel aber in mein original Samsung Schnellladegerät EP-TA800, dann bleibt alles still und das Ladegerät wird auch nicht warm. Deshalb tippe ich ganz stark auf ein defektes Ladgerät (Kabel ist ok!).
Wie läuft das mit der Garantie ab? Lt. Samsung AGB hat man 6 Monate Garantie auf Ladegeräte. Muss es dafür zu Samsung eingeschickt werden? Das komplette Smartphone wollen wir nicht einschicken! Das funktioniert einwandfrei. Und das Kabel ist auch ok. Es geht nur um das Netzteil, welches direkt in die Steckdose kommt. Wenn alle Stricke reißen, müssen wir uns halt selbst ein besseres Netzteil zulegen (das, was ich schon für mein S10 zugekauft habe (EP-TA800)). Kostet halt aktuell als sofort lieferbar 17,77 Euro inkl. Versand in einem thüringischen Onlineshop. Wäre aber ärgerlich. Zum Glück passt mein Ladegerät auch für ihr Gerät.

 
K
Kim
Hey,

Folgende Anleitungen sind nützlich und könnten dir bei der Bewältigung des Problems helfen:
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Nicht Samsung sondern Otto ist als Verkäufer der Ansprechpartner. OTTO.de darauf ansprechen und den Austausch des Ladegerätes beantragen. Es gilt im Übrigen die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers OTTO.de.
 
Ladegerät auf Keinen Fall Nutzen! Gefahr zu Gross .
Kann Brand Auslösen und Handy Zerstören.
Wenn möglich Alles Tauschen lassen . Ist zwar Ärgerlich aber Sicherer.
 
In den Samsung-AGB steht, dass Samsung 1. Ansprechpartner bei Defekten ist.
 
Ich nutze es auch nicht mehr. Ist mir zu heikel. Das Smartphone brauche ich nicht tauschen habe ich inzwischen gelesen. Das geht wohl zum Glück separat.
 
Dein Vertragspartner ist OTTO.de. Damit gilt die gesetzliche Gewährleistung. Du kannst natürlich freiwillig auf deine gesetzlichen Rechte verzichten und auf die freiwillige Garantie von Samsung bauen.
 
Wenn es Nicht mit dem Defekten Ladegerät Verbunden war dann Nicht ! Aber wenn doch ist das Risiko zu hoch.
 
Warum antworten Sie, wenn Sie ganz offensichtlich keine Ahnung haben?
 
Schlaumeier. Du scheinst von deinen Rechten keine Ahnung zu haben. Gebe einfach in Google die Begriffe Gewährleistung und Garantie ein und lerne erstmal was sie bedeuten. Die Likes, die ich bekommen habe, deuten darauf hin, daß ich nicht alleine bin.
 
Ich habe mind. 6 Monate Garantie auf das Ladegerät und er redet von freiwilliger Samsung-Garantie. So ein Unsinn.
 
Du wunderst Dich aber nicht wenn Du hier im Userforum in Zukunft keine Hilfe mehr bekommst, oder? Ich empfinde es als extrem unhöflich andere User, die in ihrer Freizeit helfen, hier öffentlich anzugehen!
 
Das defekte Netzteil entweder über die Gewährleistung beim Händler austauschen lassen oder direkt über die Garantie gehen und ein Ticket auf Samsung Homepage erstellen.
1. Ansprechpartner im Gewährleistungsrecht ist der Händler, 1. Ansprechpartner beim wahrnehmen von Garantie Leistungen (diese sind IMMER Hersteller freiwillig ;) ) ist der Hersteller wie in den AGBs festgelegt.
schneller und unbürokratischer würde ich auch erst einmal den online Händler kontaktieren.
Dieser ist verpflichtet nachzubessern bei Defekt gelieferter Ware und bei 2 maligem Fehlschlag der Nachbesserung hat man das Recht auf Wandlung.
bei Garantie Einsendungen kann es sein dass hier beliebig oft Reparatur versuche gemacht werden bevor es zu einem Austausch kommt.
in beiden Fällen gilt jedoch eine Beweislastumkehr nach bestimmten Zeiträumen.
 
Ich weiß nicht wo Sie wohnen, aber in Deutschland gibt eine gesetzliche Gewährleistung, die im BGB in den §§ 437 ff. geregelt ist. Das betrifft immer das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Wie Sie selbst geschrieben haben, wurde das Gerät bei Otto gekauft. Also ist Otto Ihr Vertragspartner. Und nichts anderes hat andy1954 geschrieben. Wenn Sie auf die Garantie (nicht Gewährleistung!) von Samsung zurückgreifen, verzichten Sie auf eineinhalb Jahre Gewährleistung. Aber das ist natürlich Ihre Entscheidung.
 
Mach dir einfach mal die Mühe und lies dich in die Materie ein, bevor du andere User, ÜBRIGENS VÖLLIG ZU UNRECHT, angreifst.
Hier im Forum gehen wir respektvoll miteinander um.
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