Galaxy Flip 3 Scharnier und Display nicht in der Herstellergarantie? Kunde bleibt auf den ...

D
D.
User
Hallo zusammen,
leider musste ich erfahren, was die Herstellergarantie bei Samsung tatsächlich bedeutet und wie kulant das Unternehmen zu jahrelangen Kunden tatsächlich ist.
Folgendes ist passiert:
Scharnier des Gerätes ging schwerfällig. Das Display fing nach einer gewissen Zeit an zu flimmern und ging dann nicht mehr an. Weder das Scharnier noch das Display hat einen äußerlichen Schaden. Das Gerät war 2 Monate alt und hat lediglich zwei kleine Macken am Rand (normale Gebrauchsspuren m.M.n). Es ist auch kein Wasser eingedrungen oder so.
Das Flip 3 habe ich zur Reparatur gebracht und nach 3-4 Wochen erfahren, dass die Herstellergarantie hier nicht greift und ich die 389,90€ Reparaturkosten schließlich selber bezahlen soll. Das war natürlich als langjähriger Samsung Kunde ein Schlag ins Gesicht, da ich fest davon ausgegangen bin, dass Samsung das Gerät repariert und die Herstellergarantie hier greift.
Der Kulanzservice von Samsung hat die Absage der Kostenübernahme wie folgt begründet :
"Im Rahmen des Kaufs eines Samsung Galaxy Z Flip 3 bieten wir 24 Monate Herstellergarantie an, um Fehlfunktionen sowie Material- und Herstellungsfehler kostenlos zu beheben.
Schäden, die außerhalb der Verantwortung von Samsung liegen, werden nicht von der Garantie abgedeckt."
Ein defektes Scharnier und ein nicht mehr funktionsfähiges Display ist anscheinend nicht Bestandteil der Garantie. Aufgrund dieser Erfahrung kann ich nur jedem davon abraten ein Foldable bei Samsung zu kaufen.
Ich selbst werde mir nicht nur kein Foldable mehr kaufen sondern auch zum Hersteller mit dem Apfel wechseln, die sollen ja wesentlich kulanter sein habe ich mir sagen lassen.

 
K
Kim
Hey,

Diese Lösungen und Anleitungen können dich bei der Umsetzung unterstützen:
Wieso eigentlich die Garantie? Die Garantie ist freiwillig und Samsung bestimmt, was darunter fällt. Als Kunde kann man auch bei Samsung auf die Inanspruchnahme der gesetzliche Gewährleistung bestehen. Ich würde das Gerät zurückverlangen und in dem Schreiben darauf hinweisen, daß man einen Rechtsbeistand hinzuzieht.
 
Wenn das Gerät wirklich nur 2 Monate alt ist würde ich hier auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Es gibt ja nicht nur die freiwillige Garantie sondern auch noch eine gesetzliche Gewährleistung.
 
Meine Vorredner haben recht. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gewährleistung, die im BGB in den §§ 437 ff. geregelt ist. Sie regelt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und beträgt 24 Monate. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Käufer den Schaden z.B. durch nicht sachgerechte Bedienung verursacht hat. Dazu musst Du Dich mit dem Händler auseinandersetzen, bei dem das Gerät gekauft wurde. Das muss ja nicht zwangsläufig Samsung sein.
 
Hallo zusammen, vielen dank für die hilfreichen Kommentare. Ich bin heute nochmal mit Samsung in Kontakt getreten und habe mich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. Zudem habe ich mit meinem Anwalt telefoniert der mir das Gleiche geraten hat. Warum Samsung immer von seiner Herstellergarantie redet und auch der Reparaturservice ist mir dann schleierhaft. Warum muss man so mit Kunden umgehen.
PS: Das Geräte habe ich im Samsung Online Shop gekauft. Das macht die Kommunikation gefühlt noch viel schwerer da dieser Shop sehr unorganisiert ist m.M.n.
 

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