Garantie für von Dritten gekaufte Zusatzartikel

E
e.
User
Ich möchte von jemand der einen Samsung Fernseher gekauft hat und dabei aus einer Aktion ein Samsung Handy gratis als Zugabe bekam dieses Handy kaufen. Der Verkäufer will mir die Garantieerklärung von Samsung mit der aktionsnummer (marken-mehrwert- vorgangsnummer) die er dort eintragen will geben . genügt das für meinen garantieanspruch gegenüber Samsung oder brauche ich auch die Rechnung von dem gekauften Fernseher.

 
K
Kim
Hey,

Diese Lösungen und Anleitungen können dich bei der Umsetzung unterstützen:
Da solltest mal die Garantiebestimmung von Samsung lesen, es ist ganz abhängig vom Hersteller, ob ein Nachweis reicht, wann es gekauft wurde oder eine Rechnung verkangt wird.
 
Bei solch einem Smartphone gibt es keine Rechnung, das müsste ja nicht bezahlt werden. Das Vorgehen wie bei einem normalen Kauf ist hier nicht anwendbar.
 
Dann sollte der Lieferschein als Beweis reichen, denn sollte er haben.
 
Ich glaube hier in der Community wird es keine Antwort geben, es sei denn ein anderer User hat sich dort schon einmal schlau gemacht. Kontaktiere doch morgen einmal den Support, die müssten ja wissen welche Dokumente sie in einem Garantiefall verlangen.
 
Grundsätzlich weis Samsung, wann das Gerät hergestellt wurde und nimm gegebenfalls dieses Datum. Das sehen die an der IMEI Nummer
 
Samsung prüft den Vorgang und kommt ggf zur Nachbesserung auf einen zu.
That's all, easy going....
 
Auf dem Lieferschein steht: die Garantie beginnt mit dem Eingangsdatum dieses liefereingangsschreiben. Bitte bewahren Sie dieses schreiben als garantiebeleg auf.
Ich denke, dies müsste doch genügen? Zur Not muss ich die Hotline fragen
 
Sollte aus meiner Sicht auch genügen, das hat ja auch nichts mit der Lieferung des Fernsehers zu tun.
 
Evtl. kann ein Anruf beim Samsung Kundendienst für Aufklärung sorgen. So hast du die Info direkt aus erster Hand.
 
Ich finde den thread gerade nicht- aber ich hab hier in der Community schon folgende Info von einem Moderator gelesen (wenn ich den link noch finde, poste ich ihn hier noch nachträglich):
Du benötigst die Rechnung von dem Aktionsgerät (also in diesem Fall der TV), die Registrierungsunterlagen mit der Vorgsngsnummer und den Lieferschein der Zugabe.
 
Zusätzlich ist bei einer privaten Weitergabe auch ein Eigentumsübergangsnachweis ratsam. Denn im zweifelsfall werden die Adress und Personenangaben mit denen auf dem Lieferschein abgeglichen und dann entweder die Garantie abgelehnt oder das Gerät als nicht rechtmäßiges Eigentum eingestuft.
Da sollte man meiner Meinung nach immer lieber etwas vorsichtiger als nachsichtiger sein.
 

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